KOSTEN EINER PFLEGEKRAFT AUS POLEN
Folgende jährliche Kosten entstehen Ihnen bei einer Beauftragung einer 24 Stunden Pflege durch Seniocare24:
Vermittlungs - und Betreuungsgebühr: 850 EUR.
Diese Gebühr umfasst die Pflegevermittlung eines Dienstleistungsverhältnisses zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause durch einen polnischen Pflegedienst zur Entsendung
polnischer Pflegekräfte, ausgerichtet an Ihre speziellen bedürfnisse und Anforderungen.
Sie umfasst ebenfalls die Betreuung und Organisation in allen Fällen über die komplette Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine polnische Haushaltshilfe oder eine Pflegekraft aus Polen in Ihrem Fall die
richtige Lösung ist und es erst einmal ausprobieren möchten, kann der Betrag auch gestaffelt werden.
In diesem Fall erheben wir eine Gebühr in Höhe von zunächst 425 EUR für einen Monat. Bei Fortführung der 24 Stunden Betreuung über einen Monat hinaus, wird die 2. Hälfte in
Höhe nochmals 425 EUR fällig und das begonnene Pflegearrangement wird nahtlos fortgeführt.
Diese Gebühr wird jedes Jahr entsprechend am Jahresanfang fällig, bei Fortführung des Betreuungsmodells wird für jedes weitere Jahr jedoch eine Ermäßigung in Höhe von 10%
gewährt.
Wir bitten jedoch um Verständnis, die Maximalermäßigung beträgt 50%. Auch bei einer Fortführung über 5 Jahre hinaus können wir keinen weiteren Abschlag zulassen.
WEITERE BETREUUNGSKOSTEN
Folgende Kosten werden bei Beauftragung einer Pflege durch polnische Pflegekräfte monatlich entstehen:
Zwischen 1400 und 1800 EUR brutto monatlich
Je nach polnischem Pflegedienst, Anforderungsprofil, Sprachkenntnisse, beruflicher Qualifikation einer polnischen Pflegekraft.
Diese Kosten werden monatlich fällig und beinhalten die Leistung der osteuropäischen Pflegekraft vor Ort.
Mit diesem betrag sind bereits alle notwendigen Abgaben Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben zudem abgegolten.
Die Höhe richtet sich nicht nach dem Vorhandensein einer Pflegestufe.
Sie ist abhängig vom voraussichtlichen Leistungsaufwand, sowie von der Qualifikation der eingesetzten Betreuerin aus Polen.
Je besser eine polnische Pflegekraft ausgebildet ist oder der deutschen Sprache mächtig ist, desto mehr Gehalt kann sie von ihrem Arbeitgeber verlangen.
Welche weiteren Kosten enstehen?
Anfahrtsgebühr in Höhe von 80 Euro
Kost und Logis sind für das entsendete Pflegepersonal frei